Thessaloniki · Leontos Sofou 12
Außergerichtlicher Mechanismus zur Schuldenregulierung für Banken, Fonds und den Staat
Gesetz 4738/2020 · Viele Raten · Möglicher Erlass · Vermögensschutz
Der außergerichtliche Mechanismus ist kein einfacher Online-Antrag. Er ist eine Verhandlung mit Regeln, Grenzen und strengen Fristen, deren Ergebnis durch die Vorbereitung entschieden wird. Über ihn können Sie in einem einzigen Verfahren Schulden bei Banken, Forderungsverwaltungsgesellschaften (Fonds), der Steuerbehörde (AADE), den Sozialversicherungsträgern und den Gemeinden regeln. Ioannis Papaioannou, Rechtsberater des Verbands der Kreditnehmer und für Verbraucherschutz Nordgriechenlands, bearbeitet seit über 25 Jahren Fälle der Schuldenregulierung gegenüber Banken und Fonds. Wir stellen nicht einfach einen Antrag, sondern bauen eine Akte, die hält und die bestmögliche Regelung anstrebt, sowie einen Erlass eines Teils der Schuld erwirkt, wo die Daten es zulassen.
Was der außergerichtliche Mechanismus ist
Es ist der gesetzliche Mechanismus des Gesetzes 4738/2020 zur umfassenden Regelung von Schulden natürlicher Personen und Unternehmen gegenüber mehreren Gläubigern zugleich. Er funktioniert über eine elektronische Plattform und ermöglicht die Rückzahlung über eine große Zahl monatlicher Raten, während er in geeigneten Fällen auch einen Erlass eines Teils der Hauptschuld, der Zinsen und der Strafzuschläge vorsieht. Die Aufnahme ist weder selbstverständlich noch automatisch, da sie von den Voraussetzungen des Gesetzes, von der Tragfähigkeit der Regelung und davon abhängt, wie die Akte präsentiert wird.
Wie wir Sie durch das Verfahren begleiten
- Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen vor der Einreichung
- Vollständige Erfassung der Schulden bei Banken, Fonds und dem Staat
- Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf der elektronischen Plattform
- Verhandlung der Regelungsbedingungen mit den Gläubigern
- Anstreben eines Schuldenerlasses (Haircut), wo die Daten es zulassen
- Prüfung des Regelungsvorschlags vor der Annahme
- Kombination mit Widerspruch oder Aussetzung bei laufender Vollstreckung
- Überwachung der Einhaltung und des Schutzes vor Vollstreckungsmaßnahmen
Voraussetzungen und kritische Punkte, die wir zuerst prüfen
Welche Schulden in die Regelung kommen
Wir prüfen, welche Ihrer Schulden einbezogen werden können, sei es gegenüber Banken, Verwaltungsgesellschaften, der Steuerbehörde, den Sozialversicherungsträgern oder den Gemeinden, und welche möglicherweise ausgeschlossen sind. Das Bild muss vollständig sein, bevor irgendetwas beginnt, denn eine unvollständige Erfassung kostet bei der Regelung.
Tragfähigkeit der Regelung
Der vom Mechanismus erzeugte Vorschlag beruht auf Einkommen, Vermögenswert und Schuldenhöhe. Wir beurteilen im Voraus, welche Regelung realistisch erreichbar ist, damit Sie nicht zu Raten gedrängt werden, die auf Dauer nicht tragbar sind.
Ausschlussgründe
Es gibt Fälle, die die Aufnahme verhindern oder einschränken, etwa ein laufendes Insolvenzverfahren, strafrechtliche Verurteilungen wegen bestimmter Delikte oder ein früherer Bruch einer Regelung. Wir prüfen diese von Anfang an, damit keine Zeit auf einem Sackgassenweg verloren geht.
Schutz vor Zwangsversteigerung
Die Einreichung und der Fortgang des Antrags können unter Voraussetzungen einen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen auslösen. Wo ein Zahlungsbefehl, eine Pfändung oder eine Versteigerung ansteht, wird der außergerichtliche Mechanismus mit gezielten verfahrensrechtlichen Schritten kombiniert.
Bevor Sie einen Antrag stellen, prüfen Sie, ob es sich lohnt.
Wir beurteilen die Voraussetzungen, die Schulden und ein realistisches Ergebnis und sagen Ihnen, ob der außergerichtliche Weg der richtige ist oder ob es eine bessere Option gibt.
Sofortige AktenprüfungDie Phasen des Verfahrens
Vor dem Antrag
Prüfung und Vorbereitung der Akte
Wir erfassen alle Schulden, prüfen die Aufnahmevoraussetzungen und die Ausschlussgründe und tragen die erforderlichen Unterlagen zusammen. In dieser Phase entscheidet sich, ob der außergerichtliche Mechanismus die richtige Lösung ist und mit welchen Zielen wir vorgehen.
Einreichung
Einreichung des Antrags auf der Plattform
Der Antrag wird elektronisch eingereicht, mit Aufhebung des Steuer- und Bankgeheimnisses für die erforderlichen Daten. Von hier an beginnt das Verfahren und wird unter Voraussetzungen ein Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen aktiviert.
Verhandlung
Regelungsvorschlag der Gläubiger
Der Mechanismus erzeugt einen Vorschlag auf der Grundlage einer konkreten Berechnung. Hier entscheidet sich das Wesentliche: Wir prüfen, ob der Vorschlag korrekt und tragfähig ist, verhandeln Bedingungen und streben, wo möglich, einen Erlass eines Teils der Schuld an.
Annahme & Einhaltung
Regelungsvertrag
Mit der Annahme wird die Regelung unterzeichnet und die Rückzahlung in den vereinbarten Raten beginnt. Die Einhaltung ist entscheidend, da ein Bruch die Regelung aufheben und die Maßnahmen zurückbringen kann. Wir überwachen, damit der Schutz nicht aus einem formalen Grund verloren geht.
Der außergerichtliche Mechanismus stoppt eine laufende Vollstreckung nicht von allein
Wenn bereits ein Zahlungsbefehl, eine Pfändung oder eine geplante Versteigerung vorliegt, laufen die Verteidigungsfristen unabhängig weiter. Der außergerichtliche Antrag muss mit den verfahrensrechtlichen Schritten abgestimmt werden, sonst kann der Schutz zu spät kommen.
Warum wir
- 25+ Jahre in Schuldenregulierungen und Bankstreitigkeiten.
- Wir stellen keinen Standardantrag, sondern bauen eine Strategie mit dem Ziel der bestmöglichen Regelung.
- Vollständige Kenntnis der Praxis von Banken, Fonds und Forderungsverwaltungsgesellschaften.
- Anstreben eines Schuldenerlasses, wo die Daten des Falls es stützen.
- Kombination des außergerichtlichen Mechanismus mit Widerspruch und Aussetzung bei laufender Vollstreckung.
- Kanzlei in Thessaloniki, Fälle in ganz Griechenland.
Häufige Fragen zum außergerichtlichen Mechanismus
Schulden bei Banken und Forderungsverwaltungsgesellschaften (Fonds), bei der Steuerbehörde (AADE), bei den Sozialversicherungsträgern (z. B. e-EFKA) und bei den Gemeinden. Der wesentliche Vorteil ist, dass all dies in einem einzigen Verfahren behandelt werden kann, statt in getrennten Verhandlungen mit jedem Einzelnen. Welche genau Ihrer Schulden einbezogen werden und welche möglicherweise ausgeschlossen sind, prüfen wir bei der ersten Beurteilung der Akte.
Die Aufnahme hängt vom Profil der Schulden, ihrem Verhältnis zu Vermögen und Einkommen und vom Fehlen von Ausschlussgründen ab. Es genügt nicht, einfach Schulden zu haben, denn Ihr Fall muss die Kriterien des Gesetzes erfüllen und die vorgeschlagene Regelung muss tragfähig sein. Deshalb werden die Voraussetzungen vor der Einreichung geprüft, um kein Verfahren zu beginnen, das in eine Sackgasse oder zu einem ungünstigen Vorschlag führt.
Das Gesetz sieht eine Rückzahlung über eine große Zahl monatlicher Raten vor, wobei die genaue Zahl je nach Gläubiger unterschiedlich ist, nämlich eine für den Staat und die Sozialversicherungsträger und eine andere für Banken und Verwaltungsgesellschaften. Die endgültige Zahl der Raten und die Höhe jeder Rate ergeben sich aus der Berechnung des Mechanismus auf der Grundlage von Einkommen, Vermögenswert und Schuldenhöhe. Unser Ziel ist eine Regelung, die auf Dauer wirklich trägt.
Ja, in geeigneten Fällen ist ein Erlass eines Teils der Hauptschuld, der Zinsen und der Strafzuschläge vorgesehen. Der Erlass ist weder automatisch noch garantiert, da er sich aus der Berechnung und aus den Daten des Falls ergibt. Je besser die Akte dokumentiert ist, desto stärker ist Ihre Position beim Anstreben besserer Bedingungen.
Der Antrag kann unter Voraussetzungen einen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen auslösen, hebt aber für sich allein nicht die bereits laufenden Verteidigungsfristen auf. Wenn ein Zahlungsbefehl, eine Pfändung oder eine Versteigerung ansteht, muss der außergerichtliche Mechanismus mit einem Widerspruch oder einem Aussetzungsantrag abgestimmt werden. Deshalb wird die Akte als Ganzes und sofort beurteilt, bevor eine Frist zu einer verpassten Gelegenheit wird.
Der außergerichtliche Mechanismus wird vor allem in der Vorbereitung gewonnen und nicht in der bloßen Einreichung des Antrags.
Wir prüfen die Voraussetzungen, die Schulden und ein realistisches Ergebnis und sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, auf der Grundlage echter Fakten und nicht von Versprechungen.
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