Unsere Kanzlei
Ioannis Papaioannou

Ioannis Papaioannou
Rechtsanwalt
Ioannis Papaioannou ist Rechtsanwalt beim Obersten Gerichtshof Griechenlands (Areios Pagos) mit langjähriger Gerichtserfahrung im Zivil-, Handels- und Bankrecht. Seit dem Jahr 2000 führt er eine Kanzlei in Thessaloniki und bearbeitet Fälle von erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Bedeutung für Privatpersonen, Freiberufler und Unternehmen.
Er wurde in Preveza geboren und wuchs in München auf. Er ist Absolvent der Juristischen Fakultät der Demokrit-Universität Thrakien und Inhaber eines LL.M. der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seine Laufbahn verbindet griechische Gerichtspraxis mit deutscher Rechtsbildung — eine Kombination, die seinen Umgang mit komplexen Fällen prägt: präzise, methodisch und strategisch.
In den letzten Jahren hat er einen erheblichen Teil seiner Tätigkeit auf Fälle im Bankrecht, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerungen, Einsprüche gegen Zahlungsbefehle und Streitigkeiten mit Fonds und Forderungsmanagementgesellschaften konzentriert. Seine Praxis beschränkt sich nicht auf die passive Verteidigung des Schuldners, sondern umfasst eine vollständige Prüfung der Forderung, ihrer Rechtmäßigkeit, der Vollstreckungsakte, Zinsen, Gebühren und der Übertragungskette der Schuld.
Besonderer Wert wird auf den Schutz von Wohneigentum und Vermögen von Schuldnern gelegt, die mit Zahlungsbefehlen, Pfändungen und Zwangsversteigerungen konfrontiert sind. Sein Ansatz verbindet gerichtliche Verteidigung mit substantiellen Verhandlungen — mit dem Ziel nicht nur einer vorübergehenden Entlastung, sondern einer echten strategischen Lösung.
Er leitet außerdem das Rechtsteam des Vereins der Kreditnehmer und Verbraucherschutz Nordgriechenlands und unterstützt aktiv überschuldete Kreditnehmer und Verbraucher bei Bankforderungen und Vollstreckungsverfahren. Diese Rolle spiegelt sein konsequentes Engagement für Schuldnerschutz und seine Überzeugung wider, dass Rechtsunterstützung gegenüber Banken, Fonds und Forderungsmanagementgesellschaften unmittelbar, gut dokumentiert und entschlossen sein muss.
Seine Rechtsphilosophie basiert auf sorgfältiger Aktenstudium, rechtzeitiger Nutzung prozessualer Möglichkeiten und einem realistischen, aber entschlossenen Vorgehen. Jeder Zahlungsbefehl, jede Pfändung und jede Zwangsversteigerung wird nicht als vollendete Tatsache behandelt, sondern als eine Handlung, die rechtlich und tatsächlich streng geprüft werden muss.
Das Ziel der Kanzlei ist die Bereitstellung wesentlichen Rechtsschutzes mit Klarheit, Ehrlichkeit und Ergebnisorientierung. Jeder Fall beginnt mit einer vollständigen Bewertung der Tatsachen, Dokumente, Fristen und Möglichkeiten zur Verteidigung oder Verhandlung, damit der Mandant von Anfang an weiß, wie seine tatsächliche Lage ist und welche Schritte unternommen werden müssen.
Georgios Liamos

Georgios Liamos
Rechtsanwalt am Berufungsgericht
Georgios Liamos ist Rechtsanwalt am Berufungsgericht und Absolvent der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Aristoteles-Universität Thessaloniki (AUTH). Er arbeitet mit der Kanzlei Papaioannou zusammen und bearbeitet zivil- und handelsrechtliche Fälle, wobei er Privatpersonen und Unternehmen vor erst- und zweitinstanzlichen Gerichten vertritt.
Seine Tätigkeit konzentriert sich auf Vertragsstreitigkeiten, gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten und Zivilklagen. Er bearbeitet Streitigkeiten aus Kauf-, Werk-, Dienstleistungs- und Darlehensverträgen, Fragen zur Gründung, Verwaltung und Auflösung von Gesellschaften sowie Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen.
In der Kanzlei Papaioannou trägt er zur teamorientierten Bearbeitung komplexer Fälle bei, die eine parallele rechtliche Abdeckung in mehreren Bereichen erfordern — Zivil-, Handels- und Bankrecht. Sein Ansatz zeichnet sich durch methodische Analyse, Sorgfalt und effektive gerichtliche Vertretung aus.
Lampriní Papaioannou

Lampriní Papaioannou
Rechtsanwältin am Berufungsgericht
Lampriní Papaioannou ist Rechtsanwältin am Berufungsgericht und Absolventin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Demokrit-Universität Thrakien. Sie bearbeitet ein breites Spektrum rechtlicher Angelegenheiten, mit Schwerpunkt im Familien- und Erbrecht — Scheidungs-, Sorgerechts-, Unterhalts- und Erbschaftsstreitigkeiten werden von ihr mit besonderer Sensibilität geführt.
Ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit ist der Schuldenrestrukturierung durch den außergerichtlichen Sanierungsmechanismus (Gesetz 4738/2020) und das Kleinstinsolvenzrecht gewidmet. Sie bietet umfassende rechtliche Unterstützung für Privatpersonen und Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und sucht nach tragfähigen Lösungen zur Umschuldung oder Entschuldung.
Darüber hinaus befasst sie sich mit Generalunternehmerverträgen für den Immobilienkauf (Ergolavika Symvolaia) und bietet rechtliche Absicherung bei Immobilientransaktionen mit Neubauten. Die gründliche Prüfung der Vertragsbedingungen, die Titelrecherche und der Schutz der Käuferrechte stehen im Mittelpunkt dieser Spezialisierung.
Ihre Philosophie konzentriert sich auf das echte Verständnis der Bedürfnisse jedes Mandanten und die persönliche Begleitung jedes Falles. Sie geht jede Rechtsfrage — von familienrechtlichen Streitigkeiten bis zur Schuldenrestrukturierung — mit derselben professionellen Konsequenz und Hingabe an.
Ethik
Strikte Einhaltung der Berufsethik in jedem Fall, den wir bearbeiten.
Direkter Kontakt
Persönliche Kommunikation und sofortige Updates bei jeder Entwicklung.
Fachkompetenz
Kontinuierliche berufliche Weiterbildung und genaue Beobachtung der Rechtsprechung.